Austausch und Abrechnung von Messeinrichtungen
Austausch von Messeinrichtungen (Stromzähler)
Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und dem darin enthaltenen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) die Grundlage für die Einführung von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) geschaffen. Die zuständigen Netzbetreiber sind beauftragt, den Austausch nach und nach vorzunehmen.
Abrechnung der Messentgelte
Wenn bei Ihnen ein Zählertausch in eine mME oder eine iMSys bevorsteht oder bereits erfolgt ist, werden Sie zukünftig eine separate Rechnung über die Kosten des Messstellenbetriebs von Ihrem zuständigen Messstellenbetreiber erhalten.
Im Gegenzug werden wir Ihnen die von uns für den Standardzähler eingerechneten Betrag gutschreiben. Die Gutschrift erfolgt über Ihre nächste Turnusrechnung. Zu finden ist diese auf Seite 2 unter dem Posten „Unbeeinflussbare Einzelpreisbestandteile“ sowie in der darunterliegenden Berechnungsauflistung.
Moderne Messeinrichtung (mME)
Bei der modernen Messeinrichtung handelt es sich um einen digitalen Zähler ohne Kommunikationseinheit, der den bisherigen analogen Zähler ersetzen soll. Eingebaut wird dieser Zähler in Haushalten, deren Jahresverbrauch unter 6.000 kWh liegt.
Vorteil:
- Erfasst den tatsächlichen Energieverbrauch und die Nutzungszeit.
- Verbrauchswerte werden 24 Monate gespeichert.
- Ablesung der Verbrauchswerte ist tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen möglich.
Die Kosten für die moderne Messeinrichtung belaufen sich auf 20,00 € jährlich. Sollten Sie sich für einen anderen Messstellenbetreiber entscheiden, können die Kosten abweichen. Die Preise können Sie den offiziellen Preisblättern Ihres zuständigen Messstellenbetreibers entnehmen.
Intelligentes Messsystem (iMSys)
Bei dem intelligenten Messsystem handelt es sich ebenfalls um eine moderne Messeinrichtung mit einem Smart Meter Gateway. Das ist eine Art Kommunikationsmodul, welches den Zähler in das intelligente Stromnetz einbindet und die Daten an den berechtigten Empfänger übermittelt.
Eingebaut wird dieser Zähler in Haushalten, deren Jahresverbrauch 6.000 kWh übersteigt, sowie bei Anlagenbetreibern mit installierter Leistung über 7 Kilowatt.
Vorteile:
- Verbrauchswerte werden 24 Monate gespeichert.
- Ablesung der Verbrauchswerte ist tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen möglich.
- Verbrauchswerte können aus der Ferne abgelesen werden, somit ist eine Ablesung vor Ort nicht mehr zwingend erforderlich.
- Übermittlung der Verbräuche auf ein mobiles Endgerät möglich, dadurch können Sie sich auch von unterwegs einen Überblick über Ihre Verbräuche verschaffen.
Die Kosten für das intelligente Messsystem variieren je nach Jahresverbrauch (max. 200,00 € jährlich*). Bei Verbräuchen zwischen 6.000 – 10.000 kWh im Jahr liegen die Kosten beispielweise bei 100,00 €*.
Sollten Sie sich für einen anderen Messstellenbetreiber entscheiden, können die Kosten abweichen.
*Abweichungen je nach Jahresverbrauch und Zusatzleistungen möglich. Die Preise können Sie den offiziellen Preisblättern Ihres zuständigen Messstellenbetreibers entnehmen.
Weitere Informationen zum Thema moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur oder auf der Internetseite des für Sie zuständigen Netzbetreibers/Messstellenbetreibers.