Erläuterung der Funktionsweise der Entlastungsbeträge der Energiepreisbremsen
In unserem Informationsschreiben vom 27.02.2023 haben wir unsere Kundinnen und Kunden, für die eine der beiden Energiepreisbremsen greift, über die künftige Abschlagshöhe aufgrund der Entlastungszahlungen des Bundes informiert. Grundlage für die Berechnung ist der vom Netzbetreiber prognostizierte Jahresverbrauch.
Was bedeutet diese Entlastung für die Kundinnen und Kunden?
Die Gesamthöhe des bisherigen Abschlagsbetrages wird auch weiterhin dem Kundenkonto gutgeschrieben, jedoch sind die Zahlungen geteilt: Der Kunde zahlt einen verringerten Abschlag und der Gesetzgeber zahlt die Differenz als Entlastungsbetrag, sodass in Summe der bisherige Abschlagsbetrag dem Kundenkonto gutgeschrieben wird.
Sie möchten Ihren Abschlag trotzdem erhöhen?
Dazu möchten wir Folgendes mitteilen: Den Entlastungsbetrag erhalten wir monatlich vom Gesetzgeber. Sofern Sie Ihren Abschlagsanteil wieder auf den bisherigen Betrag erhöhen möchten, müssen wir diesen zzgl. des Entlastungsbetrages als Abschlag eintragen. Somit erhöht sich die effektive monatliche Abschlagszahlung, welche ihrem Kundenkonto gutgeschrieben wird.
Beispiel:
Bisheriger Abschlag 100 EUR:
Ihr neuer zu zahlender Abschlagsbetrag 80,00 EUR
+ Ihr Entlastungsbetrag durch den Bund 20,00 EUR
= monatlicher Gesamtabschlag 100,00 EUR
Sie möchten nun weiterhin selbst 100 EUR zahlen:
Ihr gewünschter Abschlagsbetrag 100,00 EUR
+ Ihr Entlastungsbetrag durch den Bund 20,00 EUR
= monatlicher Gesamtabschlag 120,00 EUR
Für Fragen steht Ihnen das Team der friesenenergie wie gewohnt gerne zur Verfügung.
Informationen zum Entlastungspaket der Bundesregierung
Gas- und Strompreisbremse ab 2023
Ab dem 01.03.2023 erfolgt eine weitere Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher in Form einer Gaspreisdeckelung. Das bedeutet für Sie als Verbraucher, dass der Gaspreis bei 12 ct/kWh, für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs, gedeckelt wird. Der restliche Energieverbrauch wird zum regulären mitgeteilten Arbeitspreis abgerechnet.
Auch für Strom erfolgt ab dem 01.03.2023 eine Preisdeckelung. Das bedeutet für Sie als Verbraucher, dass der Strompreis bei 40 ct/kWh, für ebenfalls 80% des Vorjahresverbrauchs, gedeckelt wird. Der restliche Energieverbrauch wird zum regulären mitgeteilten Arbeitspreis abgerechnet. Diese Deckelungen greifen rückwirkend zum 01.01.2023 bis voraussichtlich April 2024.
Was bedeutet die Gaspreisbremse für Sie als friesenenergie Kunde? Informationen finden Sie hier.
Was bedeutet die Strompreisbremse für Sie als friesenenergie Kunde? Informationen finden Sie hier.
Weitere offizielle Informationen der Bundesregierung zum Thema Entlastungspakete erhalten Sie hier.
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