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Häufig gestellte Fragen

Fragen zum Thema Wechsel

 

Liefert friesenenergie Strom und Gas nur im Wangerland oder auch bundesweit?

Derzeit kann die friesenenergie nur Lieferstellen versorgen, diese sich im Netzgebiet der EWE-Netz oder GEW Wilhelmshaven befinden.

Wie funktioniert der Wechsel zur friesenenergie? 

  1. Sie verwenden den Tarifrechner auf unserer Homepage und geben die notwendigen Daten anhand Ihrer letzten Jahresrechnung ein.
     

  2. Sie kontaktieren uns per E-Mail oder per Telefon und wir senden Ihnen die Unterlagen für den Wechsel zu.
     

  3. Sie besuchen uns direkt in unserem Kundenbüro im Rathaus Hohenkirchen.

Kostet der Wechsel zu friesenenergie Gebühren?

Nein, der Wechsel zu friesenenergie ist kostenfrei

Benötigen wir einen neuen Strom- oder Gaszähler wenn wir zur friesenenergie wechseln?

Nein, der Zähler muss bei einem Wechsel nicht ausgetauscht werden.

Kann es passieren, dass die Energieversorgung bei einem Wechsel unterbrochen wird?

Nein, selbst wenn ein Wechsel ausnahmsweise nicht reibungslos verlaufen ist, werden Sie weiterhin mit Strom und Gas beliefert. Durch den Gesetzgeber ist geregelt, dass in diesem Fall der örtliche Grundversorger einspringt und Sie mit Energie zum Grundversorgertarif beliefert.

An wen kann ich mich wenden, wenn die Energieversorgung unterbrochen ist oder Probleme mit der Leitung oder dem Zähler auftreten?

In diesen Fällen ist der zuständige örtliche Netzbetreiber der richtige Ansprechpartner.

 

 

 

Fragen zum Thema Tarife und Rechnungen

 

Gibt es eine Preisfixierung?

Nein, eine Preisfixierung nach Ziffer 3.2 der AGB ist nicht vereinbart!

Wie lange bin ich an meinen Vertrag gebunden?

Die Lieferverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie sind mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats in Textform gegenüber dem anderen Vertragspartner kündbar. Siehe AGB 5.1

Was passiert mit meinem Vertrag wenn ich umziehe?

Aufgrund eines Auszuges können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Vertrag vorzeitig beenden. Bitte teilen Sie uns dies schriftlich unter Angabe des Auszugtermins, der neuen Anschrift und Ihrer Vertragskontonummer (Kundennummer) mit. Wenn Sie die Belieferung auch an Ihrem neuen Wohnort wünschen, senden wir Ihnen gerne neue Vertragsunterlagen zu. Selbstverständlich können Sie die Anmeldung auch online vornehmen.

Wer liest zukünftig die Zählerstände ab?

Die Zählerstände werden weiterhin einmal im Jahr vom zuständigen Netzbetreiber abgelesen. Lediglich bei Vertragsbeginn und Vertragsende aufgrund von Umzug oder Versorgerwechsel müssen Sie den Zählerstand selber ablesen und dem bisherigen und dem neuen Versorger mitteilen.

Wann erhalte ich meine Abrechnung?

Ihre Turnusrechnung erhalten Sie innerhalb der Frist von 6 Wochen nach erfolgter Zählerstandablesung durch Ihren Netzbetreiber. Der Abrechnungsmonat wird vom Netzbetreiber festgelegt.

 

Ihre Schlussrechnung erhalten Sie erhalten Sie 6 Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses.

Welche Preisbestandteile gibt es?

Für die friesenenergie Tarife gibt es grundsätzlich zwei Preisbestandteile:

 

Grundpreis in €/Monat + Arbeitspreis in Cent/kWh.

 

 

 

 

Sonstige Fragen

 

Was ist eine kWh?

Die elektrische Leistung ist ein Momentwert. Sie gibt an, wie viel Energie ein Gerät in einer bestimmten Zeit benötigt.
Die Maßeinheit dafür ist Watt (W).

Elektrische Leistung: 1.000 Watt [W] entspricht 1 Kilowatt [KW]

Elektrische Arbeit: 1.000 Watt [W] x Stunde [h] = 1 Kilowattstunde [kWh]

 

Mit einer Kilowattstunde können Sie etwa:

  • 70 Tassen Kaffee kochen
  • sieben Stunden fernsehen
  • 90 Stunden Licht einer Stromsparlampe mit elf Watt
  • 17 Stunden Licht einer Glühlampe mit 60 Watt
  • 15 Hemden bügeln

Was ist die Konzessionsabgabe?

Die Betreiber der Strom- und Gasnetze verlegen ihre Leitungen oft über bzw. unter öffentlichen Straßen und Wegen. Dafür müssen sie den jeweiligen Städten und Gemeinden eine Nutzungsgebühr bezahlen. Das ist die Konzessionsabgabe. Sie ist in Ihrem Endpreis bereits enthalten.

Was ist die EEG Umlage?

Mit der vom Übertragungsnetzbetreiber festgelegten Höhe der Umlage soll der Ausbau der erneuerbaren Energien gefördert werden.

 

 

Fragen zur derzeitigen Marktlage und Tarifanpassung

 

Wie setzt die friesenenergie die vom Bund beschlossene Soforthilfe im Dezember 2022 um?

Die von der Bundesregierung noch für das Jahr 2022 beschlossene einmalige finanzielle Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, die Gas beziehen, wird von der friesenenergie, nach dem Beschluss der Bundesregierung (ESWG § 2 Abs. 1 bis 3 und § 3) wie folgt umgesetzt:

 

Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen Sie nichts unternehmen. Es wird unsererseits keine Abbuchung des Dezember Abschlags erfolgen. 

 

Sollten Sie Selbstzahler sein, möchten wir Sie bitten, die Zahlung im Dezember einmalig auszusetzen. 
 

Was passiert, wenn der Abschlag doch überwiesen wurde?

Sollten Sie diese Zahlung nicht aussetzen wollen oder konnten die Zahlung zeitlich nicht stoppen, werden wir diesen Zahlungseingang Ihrem Kundenkonto gutschreiben und in der nächsten Rechnung berücksichtigen.

Bekomme ich den Betrag / Abschlag als Kunde ausgezahlt?

Nein, der Betrag wird nicht an die Kunden ausgezahlt. Der Bund leistet die Abschlagszahlung direkt an den Energieversorger. 

Wird für die Soforthilfe mein vor Kurzem erhöhter Abschlag berücksichtigt?

Nein, die Dezember Abschlagszahlung wird zwar ausgesetzt, aber die Berechnung der Soforthilfe erfolgt anhand einer vom Gesetzgeber vorgegebenen Formel. Die Höhe der Zahlung orientiert sich an dem im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs und ist somit unabhängig vom tatsächlichen Dezember Jahresverbrauch! 
Bedeutet für Sie als Kunde, wer viel Energie einspart, spart Geld und verringert die Wahrscheinlichkeit einer Gasmangellage.

Gas- und Strompreisdeckelung ab 2023

Ab dem 01.03.2023 erfolgt eine weitere Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher in Form einer Gaspreisdeckelung. Das bedeutet für Sie als Verbraucher, dass der Gaspreis bei 12 ct/kWh, für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs, gedeckelt wird. Der restliche Energieverbrauch wird zum regulären mitgeteilten Arbeitspreis abgerechnet. 


Auch für Strom erfolgt ab dem 01.03.2023 eine Preisdeckelung. Das bedeutet für Sie als Verbraucher, dass der Strompreis bei 40 ct/kWh, für ebenfalls 80% des Vorjahresverbrauchs, gedeckelt wird. Der restliche Energieverbrauch wird zum regulären mitgeteilten Arbeitspreis abgerechnet. 

 

Diese Deckelungen greifen rückwirkend zum 01.01.2023 bis voraussichtlich  April 2024.

Wie setzt die friesenenergie die Mehrwertsteuersenkung um?

Rückwirkend zum 01.10.2022 hat die Bundesregierung sich für eine befristete Mehrwertsteuersenkung von 19% auf 7% für Gas entschieden, durch welche die Verbraucher für den Zeitraum von Oktober 2022 bis März 2024 finanziell entlastet werden sollen.

 

Diese Mehrwertsteuersenkung werden wir selbstverständlich in Ihrer nächsten Turnusrechnung berücksichtigen und den Gaspreis ab dem 01.10.2022 mit 7% besteuern.

Was, wenn ich der friesenenergie meinen Gaszählerstand nicht zum 01.10.2022 mitgeteilt habe?

Das ist kein Problem, der Zählerstand wird rechnerisch ermittelt, so das ab dem 01.10.2022 eine Abgrenzung zwischen 19% und 7% erfolgen kann.

Wenn Sie einen Zählerstand vom 01.10.2022 oder einen aktuellen Zählerstand haben, können Sie uns diesen aber gerne mitteilen.

Wieso nimmt die friesenenergie Abstand von der Preisfixierung?

Aufgrund aktueller und rechtlicher Rahmenbedingungen sind wir gezwungen, ab dem 01.01.2023 von unserer bisherigen Preisfixierungspraxis gemäß Ziffer 3.2 AGB Abstand zu nehmen.

 

Das bedeutet für beide Seiten ein monatliches Kündigungsrecht nach Ziffer 5.1 AGB.

 

Selbstverständlich werden wir auch weiterhin versuchen, die Preise auch im Jahr 2023 stabil zu halten, können Ihnen dieses aber aufgrund der turbulenten und unsicheren Marktlage jedoch leider nicht mehr wie in den Jahren zuvor garantieren.

Wieso erhöht die friesenenergie den Grundpreis?

Die Anpassung des Grundpreises war aufgrund verschiedener gestiegener Kostenbestandteile leider erforderlich.  

Wie hoch ist mein neuer Abschlagsbetrag?

Wir werden Sie in den kommenden Tagen schriftlich über Ihren neuen Abschlag informieren!

 

Den neuen Abschlag werden wir dem neuen Arbeitspreis und dem neuen Grundpreis anpassen. Da die Verbräuche jährlich variieren und gerade jetzt jeder Einzelne angehalten ist, Energie einzusparen, kann es trotz unserer Abschlagsanpassung geschehen, dass es in der bevorstehenden Turnusrechnung zu einer Nachzahlung oder Rückerstattung kommt.

Habe ich als Verbraucher die Möglichkeit, die Kosten im Blick zu halten?

Ja! Wir empfehlen Ihnen hierzu die monatliche Ablesung und Dokumentation der abgelesenen Zählerstände. Auf Basis der monatlichen Verbräuche haben Sie dann die Möglichkeit, Ihre monatlichen Kosten zu berechnen.


Ihr Stromzähler weist den Verbrauch bereits in kWh aus.
Ihr Gaszähler weist den Verbrauch in m³ aus. Für die Umrechnung in kWh nehmen Sie diesen Verbrauch einfach grob mal 10!
 

Formel: (Verbrauch in m³ x 10  = Verbrauch in kWh)

Wie kann ich die Energiekosten berechnen?

Monatliche Energiekosten können Sie wie folgt berechnen:

Formel: Monatlicher Verbrauch in kWh x Arbeitspreis je kWh + monatliche Grundgebühr = monatliche Kosten

 

Ihre Gesamtkosten, basierend auf 12 Monate, können Sie wie folgt berechnen:
Formel: Jahresverbrauch in kWh x Arbeitspreis je kWh + Jahresgrundgebühr = Gesamtkosten

 

Ihre daraus resultierenden monatlichen Abschlagszahlungen berechnen Sie wie folgt:
Formel: Gesamtkosten / 12 Monate = monatlicher Abschlagsbetrag

 

TARIFRECHNER