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Informationsschreiben Moderne Messeinrichtung

Wichtige Information zu Ihrer Stromabrechnung

In der Vergangenheit waren Sie es gewohnt, dass die kompletten Kosten für Ihre Strombelieferung über den Energieversorger z.B. die friesenenergie abgerechnet wurden. Neben dem eigentlichen Energiepreis enthielt die Abrechnung auch alle anfallenden Steuern, Umlagen, Abgaben sowie die Kosten für die Bereitstellung und Ablesung des Stromzählers den sogenannten Messstellenbetrieb. Dieses ist wegen einer Gesetzesänderung in Zukunft nicht mehr so.

Zuständig für den Messstellenbetrieb ist immer der sogenannte Messstellenbetreiber. Dieser installiert, betreibt, wartet die Stromzähler und übermittelt die Zählerstände an den örtlichen Netzbetreiber. Der Netzbetreiber leitet dann die Zählerstände an den Energieversorger weiter. Im Regelfall ist der örtliche Netzbetreiber auch gleichzeitig Messstellenbetreiber und für den Messestellenbetrieb zuständig.                          

Im September 2016 ist das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ mit dem darin enthaltenen „Messstellenbetriebsgesetz“ (MsbG) in Kraft getreten. Der Gesetzesgeber sieht vor, dass bis zum Jahr 2032 alle Stromzähler gegen eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMS) ausgetauscht werden müssen. Dieses sind neue digitale Stromzähler die neben der üblichen Gesamtverbrauchsmenge auch weitere Teilmengen speichern bzw. protokollieren.

Sollte der vom Gesetzgeber geforderte Zähleraustausch bereits bei Ihnen durchgeführt worden sein, kommt es durch die genannte gesetzliche Neuerung für den Messstellenbetrieb zu Änderungen der Preise und der Abwicklung der Rechnungsstellung.

Die Kosten für eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMS) werden nicht über die friesenenergie abgerechnet, sondern Ihnen persönlich als Endkunde vom zuständigen Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt! Im Gegenzug erhalten Sie als friesenenergie Kunde die Messstellenbetriebskosten für Ihren bisherigen alten Eintarifzähler in Ihrer Jahresabrechnung von uns gutgeschrieben.  Zu finden ist die Gutschrift in Ihrer Jahresabrechnung unter der Position „abzgl. Messstellenbetrieb“.      

Für weitere Fragen und Erklärungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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