Bannerbild | zur StartseiteWärmestromtarif | zur Startseite
Druckansicht öffnen
 

CO2 Abgabe und CO2KostAufG

Seit Januar 2021 werden nicht mehr nur die großen Industrieunternehmen und Fluggesellschaften, die für einen hohen CO2 Ausstoß verantwortlich sind, zur Kasse gebeten, sondern jede/r, der für einen Emissionsausstoß verantwortlich ist. Das bedeutet, dass auch die Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in Umlauf bringen, für den Emissionsausstoß, den diese Brennstoffe verursachen, einen CO2 Preis zahlen müssen. Die betroffenen Unternehmen sind seit Januar 2021 verpflichtet, über den nationalen Emissionshandel, Zertifikate zu erwerben, die Ihnen ein Verschmutzungsrecht für den Ausstoß von COeinräumen.

 

Beginnend mit dem Januar 2021 zahlten die Unternehmen für den durch sie verursachten CO2 Ausstoß je Tonne CO2 25,00 €. Seit Januar 2024 je Tonne CO2 35,00 €. Ab 2026 könnte der Preis dann schrittweise auf bis zu 65,00 € je Tonne CO2 ansteigen.

 

Da diese Unternehmen aber ja nicht unmittelbar für den Ausstoß verantwortlich sind, sondern der Verbrauch folglich auch von den Konsumenten, die diese Brennstoffe zum Heizen von Räumen und Gebäuden oder für die Fahrten mit dem PKW nutzen, abhängig ist, werden die Kosten auch an den Verbraucher weitergegeben bzw. eingepreist.

 

Mit der zusätzlichen Abgabe möchte die Bundesregierung bezwecken, dass der Ausstoß des schädlichen CO2 minimiert wird, gleichzeitig Anreize für klimafreundlicheres Wirtschaften und Handeln geschaffen werden und wir hierdurch dem Erreichen der Klimaziele näherkommen. Die zusätzlichen Einnahmen werden für die geplanten Klimaschutzmaßnahmen verwendet.

 

 

 

Inkrafttreten des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) 
für Mieter/innen und Vermieter/innen 

 

Die seit Januar 2021 fällige CO2 Abgabe für das Heizen mit Erdgas und Öl wurde bisher allein vom Mieter getragen. Durch das Inkrafttreten des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) werden seit Januar 2023 auch Vermieter/Innen an den CO2-Kosten für das Heizen beteiligt. Die Höhe der Beteiligung an den Kosten ist abhängig vom energetischen Zustand des vermieteten Gebäudes/Wohnung.

 

Was möchte man mit der Aufteilung der Kosten auf Mieter und Vermieter bezwecken?

Wie erfolgt die Kostenaufteilung?

Wer muss an wen herantreten?

Wie erfolgt die Kostenverteilung bei betrieblich genutzten Gebäuden?

Wo kann ich die Kohlendioxidkosten ersehen?

Wie wird der CO2 Ausstoß des Mietobjekt berechnet?

TARIFRECHNER