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Befristete Mehrwertsteuersenkung für Gas endet zum 31. März 2024 und beträgt ab dem 01. April 2024 wieder 19%

Befristete Mehrwertsteuersenkung für Gas endet zum 31. März 2024 und beträgt ab dem 01. April 2024 wieder 19% (Bild vergrößern)
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Aufgrund der im Oktober 2022 stark angestiegenen Energiepreise hatte die Bundesregierung im Rahmen der staatlichen Hilfsmaßnahmen beschlossen, die Umsatzsteuer für die Belieferung mit Gas vorübergehend von 19% auf 7% abzusenken. Diese Absenkung war bis Ende März 2024 befristet und endet somit nun planmäßig zum 31.03.2024. 


Was bedeutet das für Sie als Kunden?

Das bedeutet für Sie, dass Ihr derzeitiger Arbeits- und Grundpreis für Gas entsprechend angepasst wird. Da sich ausschließlich der Mehrwertsteueranteil ändert, sehen wir davon ab, Sie persönlich anzuschreiben.

 

Eine Mitteilung des Gaszählerstandes Ihrerseits ist nicht erforderlich, da die Verbräuche bis Ende März 2024 rechnerisch ermittelt und abgegrenzt werden. 

Eine automatisierte Anpassung Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen wird unsererseits nicht erfolgen. Sollten Sie eine Anpassung der monatlichen Abschlagszahlungen wünschen oder Ihre Zählerstände mitteilen wollen, können Sie uns jedoch selbstverständlich gerne kontaktieren.  

 

Haben Sie Fragen? Unser Kundenservice steht Ihnen unter der Rufnummer 04463/989-123 gerne zur Verfügung.

 

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