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Gaspreisbremse

Was bedeutet die Gaspreisbremse für Sie?

Die Bundesregierung will private Haushalte und Unternehmen bei den hohen Energiepreisen entlasten. Daher wird der Arbeitspreis für 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs bei 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Im März 2023 werden die Entlastungen rückwirkend ab Januar 2023 berücksichtigt.

Sie erhalten hierzu eine gesonderte Mitteilung im März 2023 mit der Aufstellung Ihres bisherigen Abschlages und Ihres neuen Abschlages mit der Preisbremse.

Wir haben Ihnen für Ihr Verständnis hier eine Beispielrechnung aufgezeigt:

Beispielrechnung

In unserem Beispiel ergibt sich eine jährliche Entlastung von 336 EUR im Jahr.

Die Berechnung erfolgt auf Basis des Verbrauchs des letzten Abrechnungszeitraums, 80 % des Verbrauches werden mit 12 Cent berechnet, die restlichen 20 % mit Ihrem vereinbarten Arbeitspreis. Der Grundpreis ist hiervon unberührt.

Sie brauchen nichts weiter zu veranlassen, der Abschlag wird automatisch von uns angepasst.

 

Was bedeutet prognostizierter Jahresverbrauch?

Ihr Verbrauch aus dem Vorjahr bezeichnet man als prognostizierten Jahresverbrauch, da man davon ausgeht, dass die gleiche Energiemenge benötigt wird. Dies ist die Basis für die Abschlagsverrechnung. Die Jahresrechnung wird dann anhand des tatsächlichem Verbrauchs mit dem Ablesen des Zählerstandes berechnet. Sollte Ihr Verbrauch um 20 % weniger als im Vorjahr sein, so zahlen Sie für den kompletten Jahresverbrauch den gedeckelten Preis, da die Bundesregierung 80 % Ihres Vorjahresverbrauches gedeckelt hat. So können Sie auch noch einmal sparen und spüren eine hohe Entlastung.
 

Liegt Ihr aktueller Arbeitspreis unter 12 ct/kWh kommt die Gaspreisbremse nicht zum Einsatz. Sie profitieren trotzdem, denn Sie zahlen 100 % Ihres Verbrauches – nicht nur 80 % - unter dem Niveau der Gaspreisbremse.

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