Häufig gestellte Fragen
Fragen zum Thema Wechsel
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Strom liefern wir bundesweit.
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Gas liefern wir in der Region Weser-Ems. Auf unserem Tarifrechner erfahren Sie
ob ihr gewünschter Lieferort dabei ist.
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Sie verwenden den Tarifrechner auf unserer Homepage und geben die notwendigen Daten anhand Ihrer letzten Jahresrechnung ein.
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Sie kontaktieren uns per E-Mail oder per Telefon und wir senden Ihnen die Unterlagen für den Wechsel zu.
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Sie besuchen uns direkt in unserem Kundenbüro im Rathaus Hohenkirchen.
Nein, der Wechsel zu friesenenergie ist kostenfrei
Nein, der Zähler muss bei einem Wechsel nicht ausgetauscht werden.
Nein, selbst wenn ein Wechsel ausnahmsweise nicht reibungslos verlaufen ist, werden Sie weiterhin mit Strom und Gas beliefert. Durch den Gesetzgeber ist geregelt, dass in diesem Fall der örtliche Grundversorger einspringt und Sie mit Energie zum Grundversorgertarif beliefert.
In diesen Fällen ist der zuständige örtliche Netzbetreiber der richtige Ansprechpartner.
Fragen zum Thema Tarife und Rechnungen
Ja, bei uns profitieren Sie von einer eingeschränkten Preisgarantie. Den genauen Preisfixierungszeitraum können Sie unserem Tarifrechner entnehmen oder auch bei unserem Kundenservice erfragen.
Sie sind während der vereinbarten Preisgarantie an Ihren Vertrag gebunden.
Aufgrund eines Auszuges können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Vertrag vorzeitig beenden. Bitte teilen Sie uns dies schriftlich unter Angabe des Auszugtermines, der neuen Anschrift und Ihrer Vertragskontonummer (Kundennummer) mit.Wenn Sie die Belieferung auch an Ihrem neuen Wohnort wünschen, senden wir Ihnen gerne neue Vertragsunterlagen zu. Selbstverständlich können Sie die Anmeldung auch online vornehmen.
Die Zählerstände werden weiterhin einmal im Jahr vom zuständigen Netzbetreiber abgelesen. Lediglich bei Vertragsbeginn und Vertragsende aufgrund von Umzug oder Versorgerwechsel müssen Sie den Zählerstand selber ablesen und dem bisherigen und dem neuen Versorger mitteilen.
Ihre Turnusrechnung erhalten Sie innerhalb der Frist von 6 Wochen nach erfolgter Zählerstandablesung durch Ihren Netzbetreiber. Der Abrechnungsmonat wird vom Netzbetreiber festgelegt.
Ihre Schlussrechnung erhalten Sie erhalten Sie 6 Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses.
Für die friesenenergie Tarife gibt es grundsätzlich zwei Preisbestandteile:
Grundpreis in €/Monat + Arbeitspreis in Cent/kWh.
Sonstige Fragen
Die elektrische Leistung ist ein Momentwert. Sie gibt an, wie viel Energie ein Gerät in einer bestimmten Zeit benötigt.
Die Maßeinheit dafür ist Watt (W).
Elektrische Leistung: 1.000 Watt [W] entspricht 1 Kilowatt [KW]
Elektrische Arbeit: 1.000 Watt [W] x Stunde [h] = 1 Kilowattstunde [kWh]
Mit einer Kilowattstunde können Sie etwa:
- 70 Tassen Kaffee kochen
- sieben Stunden fernsehen
- 90 Stunden Licht einer Stromsparlampe mit elf Watt
- 17 Stunden Licht einer Glühlampe mit 60 Watt
- 15 Hemden bügeln
Die Betreiber der Strom- und Gasnetze verlegen ihre Leitungen oft über bzw. unter öffentlichen Straßen und Wegen. Dafür müssen sie den jeweiligen Städten und Gemeinden eine Nutzungsgebühr bezahlen. Das ist die Konzessionsabgabe. Sie ist in Ihrem Endpreis bereits enthalten.
Mit der vom Übertragungsnetzbetreiber festgelegten Höhe der Umlage soll der Ausbau der erneuerbaren Energien gefördert werden.
Sie macht im Bundesdurchschnitt neun Prozent des Erdgaspreises aus. Auf der Grundlage des Energiesteuergesetzes wird die Entnahme von Erdgas aus dem Leitungsnetz mit einer Steuer belegt. Fällig wird sie beim Lieferanten.
Dieses Gesetz fördert den Ausbau von KWK-Anlagen (Kraft-Wärmekopplung) in Deutschland durch Erhaltung, Modernisierung und Erweiterung.
Das EEG soll den Ausbau von Energieerzeugungsanlagen vorantreiben, die erneuerbare Energien (z.B. Windkraft, Wasserkraft) zur Stromerzeugung nutzen. Es regelt Vergütungssätze für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien.