Erläuterung zu unserem Informationsschreiben vom 27.02.2023 (Funktionsweise der Entlastungsbeträge der Energiepreisbremsen)

In unserem Informationsschreiben vom 27.02.2023 haben wir unsere Kundinnen und Kunden über die künftige Abschlagshöhe aufgrund der Entlastungszahlungen des Bundes informiert. Grundlage für die Berechnung ist der vom Netzbetreiber prognostizierte Jahresverbrauch.

Was bedeutet diese Entlastung für die Kundinnen und Kunden?
Die Gesamthöhe des bisherigen Abschlagsbetrages wird auch weiterhin dem Kundenkonto gutgeschrieben, jedoch sind die Zahlungen geteilt: Der Kunde zahlt einen verringerten Abschlag und der Gesetzgeber zahlt die Differenz als Entlastungsbetrag, sodass in Summe der bisherige Abschlagsbetrag dem Kundenkonto gutgeschrieben wird.

Sie möchten Ihren Abschlag trotzdem erhöhen?
Dazu möchten wir Folgendes mitteilen: 
Den Entlastungsbetrag erhalten wir monatlich vom Gesetzgeber. Sofern Sie Ihren Abschlagsanteil wieder auf den bisherigen Betrag erhöhen möchten, müssen wir diesen zzgl. des Entlastungsbetrages als Abschlag eintragen. Somit erhöht sich die effektive monatliche Abschlagszahlung, welche ihrem Kundenkonto gutgeschrieben wird.

Beispiel:

Bisheriger Abschlag 100 EUR:

   Ihr neuer zu zahlender Abschlagsbetrag                 80,00 EUR
+ Ihr Entlastungsbetrag durch den Bund                     20,00 EUR
= monatlicher Gesamtabschlag                                  100,00 EUR
 

Sie möchten nun weiterhin selbst 100 EUR zahlen:

   Ihr gewünschter Abschlagsbetrag                          100,00 EUR
+ Ihr Entlastungsbetrag durch den Bund                     20,00 EUR
= monatlicher Gesamtabschlag                                  120,00 EUR


Für Fragen steht Ihnen das Team der friesenenergie wie gewohnt gerne zur Verfügung.