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Vorübergehend geänderter Steuersatz wird selbstverständlich an friesenenergie Kunden weitergegeben.

Vorübergehend geänderter Steuersatz wird selbstverständlich an friesenenergie Kunden weitergegeben. (Bild vergrößern)
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Im Zuge des von der Bundesregierung beschlossenen Konjunkturpaktes sinkt ab dem 01. Juli 2020 die Umsatzsteuer von 19 % auf 16 %, bzw. von 7 % auf 5 %. Energiedienstleistungen werden normalerweise mit einem Steuersatz von 19 % besteuert. Somit greift ein reduzierter Umsatzsteuersatz in Höhe von 16 %. Diese Senkung gilt voraussichtlich bis zum 31.12.2020.

Was bedeutet das für unsere Kunden?

Die Ersparnis aus der gesenkten Umsatzsteuer geben wir vollständig an unsere Kunden weiter. Das bedeutet, dass wir sowohl den monatlichen Grundpreis wie auch den verbrauchsabhängigen Arbeitspreis je Kilowattstunde (kWh) mit dem vergünstigten Umsatzsteuersatz abrechnen werden.

Ihr derzeitig vereinbarter monatlicher Abschlagsbetrag bleibt jedoch unverändert. Die Berücksichtigung erfolgt auf Ihrer Jahresrechnung. Für den Zeitraum 01.07.2020 – 31.12.2020 werden der monatliche Grundpreis und der Arbeitspreis je Kilowattstunde (kWh) mit 16 % Umsatzsteuer besteuert. Ihren in diesem Zeitraum anfallenden Verbrauch werden wir rechnerisch ermitteln.

Eine Ablesung der Zählerstände ist nicht erforderlich. Eine freiwillige Ablesung und Übermittlung der Zählerstände zum 01.07.2020 und zum 31.12.2020 ist jedoch selbstverständlich möglich und wird gerne entgegengenommen.

Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail an .

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