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Austausch und Abrechnung von Messeinrichtungen (Stromzähler)

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Austausch von Messeinrichtungen (Stromzähler)

Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und dem darin enthaltenen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) die Grundlage für die Einführung von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) geschaffen. Die zuständigen Netzbetreiber sind beauftragt, den Austausch nach und nach bis spätestens 2032 vorzunehmen.

 

Abrechnung der neuen Messeinrichtungen 

Wenn bei Ihnen ein Zählertausch in eine mME oder eine iMSys bevorsteht oder bereits erfolgt ist, werden Sie zukünftig eine separate Rechnung über die Kosten des Messstellenbetriebs von Ihrem zuständigen Messstellenbetreiber erhalten.

Im Gegenzug werden wir Ihnen die von uns für den Standardzähler eingerechneten Betrag gutschreiben. Die Gutschrift erfolgt über Ihre nächste Turnusrechnung. Zu finden ist diese auf Seite 2 unter dem Posten „Unbeeinflussbare Einzelpreisbestandteile“ sowie in der darunterliegenden Berechnungsauflistung.

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