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Informationen zum Entlastungspaket der Bundesregierung

Bund übernimmt die Abschlagszahlung (Dezember 2022)  für Erdgaskunden
Wie Sie den Medien bereits entnehmen konnten, hat die Bundesregierung noch für das Jahr 2022 eine sofortige und einmalige finanzielle Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, die Gas beziehen, beschlossen. Gerne informieren wir Sie über die einmalige Kostenentlastung nach dem Beschluss der Bundesregierung (ESWG § 2 Abs. 1 bis 3 und § 3).


Aufgrund des Beschlusses wird die Dezember Abschlagszahlung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Gas beziehen, ausgesetzt. Das bedeutet für Sie als friesenenergie Kunde, dass wir im Dezember 2022 keinen Abschlag von Ihnen anfordern werden!


Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen Sie nichts unternehmen. 
Es wird unsererseits keine Abbuchung des Dezember Abschlags erfolgen. 


Sollten Sie Selbstzahler sein, möchten wir Sie bitten, die Zahlung im Dezember einmalig auszusetzen. (Sollten Sie diese Zahlung nicht aussetzen wollen, werden wir diese Zahlung Ihrem Kundenkonto gutschreiben und in der nächsten Rechnung berücksichtigen)

 

 

Gas- und Strompreisbremse ab 2023
Ab dem 01.03.2023 soll eine weitere Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher in Form einer Gaspreisdeckelung erfolgen. Das bedeutet für Sie als Verbraucher, dass der Gaspreis bei 12 ct/kWh, für 80% des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs, gedeckelt wird. Der restliche Energieverbrauch wird zum regulären mitgeteilten Arbeitspreis abgerechnet. 
Diese Deckelungen sollen voraussichtlich bis April 2024 greifen.


Auch für Strom soll eine Preisdeckelung erfolgen. Diese soll bereits ab Januar 2023 greifen. 
Das bedeutet für Sie als Verbraucher, dass der Strompreis bei 40 ct/kWh, für ebenfalls 80% des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs, gedeckelt wird. Der restliche Energieverbrauch wird zum regulären mitgeteilten Arbeitspreis abgerechnet. 

 

Weitere offizielle Informationen zum Energiepreisdeckel erhalten Sie auf der Seite der Bundesregierung. Über diesen Link verlassen Sie unsere Homepage und werden direkt auf die Seite der Bundesregierung weitergeleitet.

 

 

Mehrwertsteuersenkung
Rückwirkend zum 01.10.2022 hat die Bundesregierung sich für eine befristete Mehrwertsteuersenkung von 19 % auf 7 % für Gas  entschieden, durch welche die Verbraucher in dem Zeitraum von Oktober 2022 bis März 2024 finanziell entlastet werden sollen.

 

Wir werden alle genannten Anpassungen automatisch an Sie weitergeben!

 

Weitere offizielle Informationen der Bundesregierung erhalten Sie hier
(Durch betätigen des Links verlassen Sie unsere Seite und werden auf die Seite der Bundesregierung weitergeleitet.)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 15. Dezember 2022

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